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Mertens wendet sich an Neubaur und Krischer: Wer ist für das „Gegengutachten“ verantwortlich?

„Ich möchte ausdrücklich nicht zum Schiedsrichter innerparteilicher Auseinandersetzungen der Grünen werden. Wenn führende örtliche Vertreterinnen jedoch öffentlich erklären, die eigene Landesregierung könne ohne ein kommunales Gutachten nicht handeln und diese Position wiederholt auch im Rat der Gemeinde vertreten, ist eine Klarstellung durch die zuständigen Ministerien erforderlich“, meldet sich Bürgermeister Dr. Martin Mertens jetzt bei Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie bei Oliver Krischer,
Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, zu Wort. Es geht um die Zukunft des Gillbachs.

Zum Hintergrund: Katharina Janetta, örtliche Grünen-Vorsitzende, die zugleich auch Vorsitzende des Umwelt-Ausschusses ist, hat mittlerweile mehrfach öffentlich erklärt, die Landesregierung warte ausschließlich auf ein unabhängiges hydrogeologisches Gutachten, das von der Gemeinde Rommerskirchen in Auftrag gegeben werden müsse. Ohne dieses Gutachten könne die Landesregierung nach ihrer Darstellung nicht tätig werden.

Auch Ulrike Sprenger, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Ratsfraktion, hat diese Position öffentlich vertreten und im Bau- und Planungs-Ausschuss sinngemäß erklärt, man könne auch den Papst anschreiben – letztlich müsse die Gemeinde selbst tätig werden.

Dr. Martin Mertens in seinem Schreiben an die beiden Minister: „Da mir ein erfolgreiches Gelingen des Jahrhundertprojekts Strukturwandel sehr wichtig ist, möchte ich Sie deshalb bitten, meine Fragen zu beantworten: Ist die nordrhein-westfälische Landesregierung – wie von den örtlichen Grünen Janetta und Sprenger behauptet – tatsächlich nicht in der Lage, die für die Zukunft des Gillbachs erforderlichen hydrogeologischen Untersuchungen selbst zu veranlassen und auf dieser Grundlage die notwendigen Entscheidungen zu treffen?“

Diese Frage stelle er mit allem gebotenen Ernst. Schließlich handelt es sich bei den wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs um eine Angelegenheit von erheblicher landespolitischer Bedeutung. Die Landesregierung verfügt über zuständige Fachbehörden, fachliche Kompetenzen und entsprechende Steuerungsmöglichkeiten.

„Ich kann mir deshalb kaum vorstellen, dass die Landesregierung tatsächlich darauf angewiesen sein soll, dass eine einzelne Gemeinde zunächst auf eigene Kosten ein Gutachten (als ,Gegengutachten‘ zu den Aussagen des zuständigen Wasserwirtschaftsverbandes) beauftragt, bevor die zuständigen Ministerien überhaupt handlungsfähig werden“, so der Bürgermeister weiter.

Besonders bemerkenswert erscheint ihm diese Argumentation vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung selbst gegenüber dem Braunkohlenausschuss die Einstufung des Gillbachs als „ephemeres Gewässer“ vertreten hat: „Wenn die Landesregierung bereits zu einer solchen fachlichen Bewertung gelangt ist, muss sie auch erläutern können, auf welcher Grundlage diese erfolgt ist und unter welchen Voraussetzungen eine erneute Überprüfung möglich wäre.“

Darüber hinaus will Mertens wissen, welche konkreten Schritte die Landesregierung zur Sicherung der zukünftigen Wasserführung des Gillbachs beabsichtigt. Und er fragt: „Welche konkreten Maßnahmen werden Ihre Ministerien ergreifen, um die wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs für den Gillbach zu bewältigen, und welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen?“

Mertens beschließt sein Schreiben an Neubaur und Krischer mit den Worten: „Ich werde diese Frage auch weiterhin öffentlich und in den zuständigen regionalen Gremien thematisieren. Ihre Stellungnahme wird hierfür eine wesentliche Grundlage sein.“