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Normenkontrollverfahren gegen den Regionalplan: „Wir haben schon etwas bewirkt“

Die Gemeinde Rommerskirchen hält an ihrem Normenkontrollverfahren gegen die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf fest. Gleichzeitig zeigen die aktuellen landespolitischen Entwicklungen, dass zentrale rechtliche und planerische Fragen, auf die Rommerskirchen seit Monaten hinweist, inzwischen auch auf Landesebene aufgegriffen werden.

Über den aktuellen Stand des Verfahrens berichteten Bürgermeister Dr. Martin Mertens und der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Andreas Berstermann jetzt im Bau- und Planungs-Ausschuss.

„Wir haben von Anfang an zwei Wege verfolgt“, erklärt Mertens. „Wir lassen gerichtlich überprüfen, ob die konkrete Regionalplanung rechtmäßig ist. Gleichzeitig setzen wir uns politisch dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass einzelne Kommunen nicht unverhältnismäßig belastet werden und ein erfolgreiches Gerichtsverfahren nicht zu ungesteuerten Folgen führt. Bei beiden Punkten gibt es inzwischen Bewegung.“

Gerichtliche Überprüfung der 18. Änderung

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, mit der die Windenergiegebiete für die Planungsregion neu festgelegt wurden. Für die Planungsregion Düsseldorf wurde damit ein regionales Teilflächenziel von insgesamt 4.151 Hektar festgestellt.

Die Gemeinde macht gegen die Regionalplanänderung mehrere rechtliche Bedenken geltend. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Planungsverfahrens, der Beteiligung und der Abwägung unterschiedlicher Belange. Ob und in welchem Umfang diese Einwände durchgreifen, entscheidet ausschließlich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

Rechtsanwalt Andreas Berstermann erläuterte im Ausschuss zugleich, dass eine gerichtliche Beanstandung des Regionalplans erhebliche Auswirkungen auf dessen Steuerungswirkung haben könnte. Gerade deshalb stelle sich die Frage, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn ein Regionalplan einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.

„Das ist ein wichtiger Punkt“, betont Mertens. „Wir wollen effektiven Rechtsschutz gegen eine Planung, die wir in wesentlichen Punkten für fehlerhaft halten. Ein Erfolg vor Gericht darf aber nicht dazu führen, dass anschließend von einem Tag auf den anderen die planerische Steuerung wegfällt und damit eine ungesteuerte Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich droht.“

Dass diese Problematik nicht nur theoretischer Natur ist, wird inzwischen ausdrücklich auch auf Landesebene behandelt.

Regionalrat: Erfahrungen aus den Normenkontrollverfahren berücksichtigen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf für ein Nordrhein-Westfälisches Windenergieflächenbedarfsgesetz (NRW-WindBG) vorgelegt. Mit diesem sollen die bundesgesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie landesrechtlich umgesetzt und zugleich die planerischen Instrumente weiterentwickelt werden.
Der Regionalrat Düsseldorf hat hierzu im Rahmen der Verbändeanhörung eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.

Ausgangspunkt war eine Initiative im Regionalrat, die maßgeblich auf einen Vorstoß von Bürgermeister Dr. Martin Mertens zurückging. Mertens setzte sich dabei insbesondere dafür ein, daraus eine gemeinsame Position über die Fraktionsgrenzen hinweg zu entwickeln.

Das gelang: Die Stellungnahme wurde von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/FWG gemeinsam getragen. Der zunächst im Dringlichkeitsverfahren gefasste Beschluss wurde anschließend vom Regionalrat bestätigt und als offizielle Stellungnahme des Regionalrates gegenüber dem Land abgegeben.

Für Rommerskirchen sind dabei insbesondere zwei Punkte von Bedeutung.

Mehr Flexibilität bei der Verteilung der Windenergieflächen

Der Gesetzentwurf sieht erstmals einen Mechanismus vor, mit dem über das jeweilige Teilflächenziel hinaus ausgewiesene Windenergieflächen einer Planungsregion unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf eine andere Planungsregion angerechnet werden können.

Damit wird die bislang starre Betrachtung einzelner Planungsregionen flexibilisiert.
„Das ist für Rommerskirchen ein wichtiger Fortschritt“, erklärt Mertens. „Bislang wurde uns immer wieder entgegengehalten, dass die Planungsregion Düsseldorf ihr vorgegebenes Flächenziel innerhalb ihrer eigenen Grenzen erfüllen müsse. Wenn künftig zusätzliche Flächenpotenziale anderer Planungsregionen berücksichtigt werden können, entstehen neue Spielräume für eine ausgewogenere Verteilung. Genau dafür haben wir uns eingesetzt.“

Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, Windenergieanlagen lediglich von einer Kommune in eine andere zu verschieben. Entscheidend sei vielmehr, regionale Besonderheiten besser berücksichtigen und vorhandene Flächenpotenziale innerhalb Nordrhein-Westfalens flexibler nutzen zu können.

Auch die Stellungnahme des Regionalrates hebt hervor, dass damit zusätzliche Handlungsspielräume entstehen, um regionale Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen und Flächenpotenziale ausgewogener zu verteilen.

Mehr Rechtssicherheit bei erfolgreichen Gerichtsverfahren

Der zweite Punkt besitzt für Rommerskirchen aufgrund des eigenen Normenkontrollverfahrens besondere Bedeutung.

Der Regionalrat begrüßt ausdrücklich die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen für den Fall erfolgreicher gerichtlicher Verfahren gegen Regionalpläne. Planungsträger sollen ausreichend Zeit und rechtliche Instrumente erhalten, gerichtlich beanstandete Regionalpläne rechtssicher zu überarbeiten und Fehler geordnet zu heilen.
Damit soll zugleich verhindert werden, dass allein aufgrund einer erfolgreichen gerichtlichen Entscheidung unmittelbar die räumliche Steuerungswirkung vollständig entfällt und eine ungesteuerte Privilegierung der Windenergienutzung im Außenbereich eintritt.

Gerade hier stellt die Stellungnahme des Regionalrates einen ausdrücklichen Zusammenhang zu den derzeit laufenden Gerichtsverfahren her. Sie verweist darauf, dass gegen mehrere Regionalpläne in Nordrhein-Westfalen Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind und daraus Risiken für die Wirksamkeit der planerischen Steuerung entstehen können.

Für den Planungsraum Düsseldorf wird dabei ausdrücklich auf die Verfahren gegen die 18. Änderung des Regionalplans hingewiesen – unter anderem auf Initiative der Gemeinde Rommerskirchen.

„Das ist für mich der entscheidende Zusammenhang“, sagt Mertens. „Unser Verfahren wird in der offiziellen Stellungnahme des Regionalrates ausdrücklich als Teil der Ausgangslage benannt, vor deren Hintergrund eine gesetzliche Absicherung sinnvoll ist. Damit wird selbstverständlich keinerlei Entscheidung des Gerichts vorweggenommen. Es zeigt aber sehr deutlich, dass die von uns aufgeworfenen rechtlichen Fragen inzwischen auch auf regionaler und landespolitischer Ebene angekommen sind.“

Rechtsschutz und Planungssicherheit gehören zusammen

Mertens sieht darin eine Bestätigung der von Rommerskirchen verfolgten Strategie.
„Es wäre ein falscher Gegensatz, zwischen Rechtsschutz und Planungssicherheit wählen zu müssen. Ein Rechtsstaat muss ermöglichen, dass Regionalpläne gerichtlich überprüft und bei Rechtsfehlern beanstandet werden können. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber vernünftige Regeln dafür schaffen, was anschließend geschieht. Genau diese Balance wird jetzt hergestellt.“

Die Stellungnahme des Regionalrates begrüßt deshalb insbesondere die vorgesehenen Übergangs- und Heilungsmechanismen. Sie sollen es ermöglichen, gerichtlich beanstandete Planungen nachzubessern, ohne dass allein aufgrund einer erfolgreichen gerichtlichen Entscheidung unmittelbar die gesamte räumliche Steuerungswirkung entfällt.

„Wir wollen mit unserer Klage kein planerisches Vakuum erzeugen“, unterstreicht Mertens. „Wir wollen eine rechtmäßige, ausgewogene und für die betroffenen Kommunen tragfähige Planung.“

„Wir haben schon etwas bewirkt“

Für Mertens besteht der bisherige Erfolg deshalb ausdrücklich nicht darin, den Ausgang des Normenkontrollverfahrens vorwegzunehmen.

„Ob wir vor Gericht Erfolg haben, entscheidet allein das Oberverwaltungsgericht. Das respektieren wir uneingeschränkt. Aber unabhängig davon können wir schon heute feststellen: Themen, die wir aus Rommerskirchen heraus immer wieder angesprochen haben, finden sich inzwischen in der landespolitischen und gesetzgeberischen Diskussion wieder.“

Dazu gehören sowohl die Möglichkeit einer flexibleren Verteilung von Windenergieflächen zwischen den Planungsregionen als auch die Frage, welche Rechtsfolgen ein erfolgreiches Normenkontrollverfahren haben soll.
Besonders wichtig sei dabei die breite Unterstützung im Regionalrat: „Ich habe mich ganz bewusst dafür eingesetzt, dass daraus keine parteipolitische Initiative einer einzelnen Fraktion bleibt. Bei einem Thema dieser Größenordnung hilft es Rommerskirchen viel mehr, wenn CDU, SPD, Grüne und FDP/FWG gemeinsam gegenüber dem Land auftreten. Genau das ist gelungen.“

Der Regionalrat unterstützt die vorgesehenen Neuregelungen insbesondere deshalb, weil sie die Rechtssicherheit der Regionalplanung stärken, die planerische Flexibilität verbessern, neue Möglichkeiten einer ausgewogeneren regionalen Flächenverteilung eröffnen, die kommunale Planungshoheit stärken und den Erfahrungen aus den laufenden Normenkontrollverfahren Rechnung tragen.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss machte Berstermann zugleich deutlich, dass die konkrete Prozessführung in seiner Verantwortung als beauftragtem Prozessbevollmächtigten liegt. Welche rechtlichen und prozessualen Schritte zu welchem Zeitpunkt geboten sind, entscheide er auf Grundlage seiner fachlichen Bewertung und der jeweiligen Verfahrenslage.

„Genau dafür haben wir einen erfahrenen Fachanwalt beauftragt“, unterstrich Mertens. „Die Gemeinde definiert ihre Interessen und Ziele. Die konkrete Prozessstrategie gehört in die Hände des Prozessbevollmächtigten.“

Mertens abschließend: „Das ist noch nicht das Ende des Weges. Aber es zeigt: Wir kämpfen vor Gericht für die Rechte unserer Gemeinde und arbeiten gleichzeitig politisch daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Und bei beiden Themen ist Rommerskirchen inzwischen deutlich wahrnehmbar.“