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B 477n – Planung des Vorentwurfs soll 2027 vorliegen

Wie Straßen NRW jetzt gegenüber der Gemeinde Rommerskirchen mitteilte, soll ein genehmigungsfähiger Vorentwurf für den Bau der Umgehungsstraße B 477n 2027 vorgelegt werden.

Zudem hat ein externer Gutachter damit begonnen, das veraltete Verkehrsgutachten auf den Prognosehorizont 2040 hin zu aktualisieren. Die Befürchtung auf Rommerskirchener Seite: Sollten sich im Zuge der Fortschreibung des Verkehrsgutachtens die prognostizierten Verkehrsmengen ändern, wäre eine weitere Verzögerung des Verfahrens zu befürchten.
In einem solchen Fall nämlich wären „alle anderen Fachgutachten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren“, schrieb NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer im August an Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

Noch in diesem Jahr wird nach Auskunft von Straßen NRW die „Plausibilisierung der faunistischen Untersuchung“ ausgeschrieben und gestartet. Dabei handelt es sich um die systematische Erfassung der in einem bestimmten Gebiet vorkommenden Tierarten. Sie dient dazu, Artenvielfalt und die ökologische Bedeutung eines Gebietes zu dokumentieren und dabei mögliche Auswirkungen geplanter Bauvorhaben oder anderer Eingriffe in die Natur zu bewerten.
Auch die technische Planung des Vorentwurfs werde stringent weiterverfolgt, heißt es.

„Im Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumgehung B 477n schon seit Jahren im vordinglichen Bedarf eingestuft“, sagt Bürgermeister Dr. Martin Mertens. „Wir werden angesichts der seit mehr als einem Jahrzehnt währenden Verzögerungen weiterhin Druck machen, damit dieses wichtige Projekt im Interesse der Anwohner endlich realisiert werden kann“, so der Bürgermeister.