Transparenz bei kommunalen Mandaten
Ein Jahr nach der Kommunalwahl 2025 sind jetzt auch die letzten mit ihr verbundenen Formalitäten erledigt. Und zwar nicht ganz unwichtige: In seiner jüngsten Sitzung nahm der Rat nach den entsprechenden Rückmeldungen aller Mitglieder des Gemeinderats wie seiner Ausschüsse bei der Verwaltung eine Übersicht über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zur Kenntnis.
„Die Gemeinde Rommerskirchen sorgt damit für größtmögliche Transparenz bei der Ausübung kommunaler Mandate“, sagt Bürgermeister Dr. Martin Mertens.
Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Deren Ziel: Mögliche Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit der kommunalen Mandatsausübung entstehen könnten, sollen vor der jeweiligen Entscheidungsfindung frühzeitig transparent gemacht werden.
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sind durch das Gesetz verpflichtet, gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über verschiedene persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu geben. Dazu gehören insbesondere der aktuell ausgeübte Beruf beziehungsweise die berufliche Tätigkeit sowie das Bestehen von Beraterverträgen.
Darüber hinaus müssen Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien, in öffentlich-rechtlichen Organen sowie in Organen privatrechtlicher Unternehmen angegeben werden. Ebenfalls offenzulegen sind Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien, beispielsweise Vorstandstätigkeiten.
Damit nicht genug: Die entsprechenden Angaben sind nicht nur einmalig zu machen. Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen von den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gegenüber der Verwaltung angezeigt werden, und zwar unverzüglich und ohne Aufforderung.
Der Rat beschloss zugleich die Veröffentlichung der Übersicht im Rats- und Bürgerinformationssystem der Gemeinde. Damit werden die Angaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich zugänglich gemacht.
Mit der Veröffentlichung setzt die Gemeinde Rommerskirchen die gesetzlichen Transparenzvorgaben um und schafft für Bürgerinnen und Bürger eine nachvollziehbare Grundlage dafür, mögliche Interessenverbindungen der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger einzusehen.
