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Knapp 193.000 Euro jährlich für den Haushalt

Rommerskirchen Für die angespannte Haushaltssituation der Gemeinde ist es zumindest eine Linderung: Bis zum Jahresende erhält sie vom Land NRW eine Zuweisung in Höhe von exakt 192.492 Euro.
Bis 2029 wird dies jährlich der Fall sein. Grundlage hierfür ist das vom Bundestag im Juli verabschiedete Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), dessen Umsetzung jetzt die NRW-Landesregierung beschlossen hat.
Insgesamt erhält das Land bis 2029 jährlich rund 164 Millionen Euro zu Unterstützung von Städten und Gemeinden. Die Zuweisungen ergänzen die Alt-Schuldenlösung des Landes, mit der Nordrhein-Westfalen bereits kommunale Verbindlichkeiten in Höhe von fast neun Milliarden Euro übernimmt.

„Jede Zuwendung dieser Art ist uns bei unseren Planungen für den aktuellen wie auch die Haushalte bis 2029 natürlich höchst willkommen“, sagt Kämmerin Susanne Garding-Maak.

Insgesamt sollen mehr als 200 Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr den Bescheid über ihren Entlastungsbetrag erhalten, entsprechende Anträge sind nicht nötig. Die Verwendung des Geldes ist strikt zweckgebunden: Die Kommunen sind verpflichtet, sie für Zins und Tilgung ihrer Liquiditätskredite einzusetzen.