Bürgermeister bei Nebeneinnahmen „Geringverdiener“
Geht es um Einnahmen aus Nebentätigkeiten, etwa Mandate in Aufsichtsräten oder anderen Gremien, ist Bürgermeister geradezu ein „Geringverdiener“. Wenngleich er seit 2017 auch politik- und sozialwissenschaftliche Seminare an der Universität Bonn leitet, nimmt er diese Dozententätigkeit ausschließlich ehrenamtlich wahr. 2025 schlugen für ihn 33 Euro Aufwandsentschädigung zu Buche, die ihm im Zuge seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Entwicklungsgesellschaft Rommerskirchen (zwei Sitzungen) zustehen – und zudem versteuert werden. In diesem Jahr fanden bereits drei Sitzungen des Aufsichtsrats statt, eine vierte wird folgen, so dass dabei unter dem Strich 66 Euro herauskommen werden. Die Nebeneinnahmen des Bürgermeisters liegen damit deutlich unterhalb der veröffentlichungspflichtigen Grenze.
