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OVG-Entscheidung zum Kreis Kleve hat keine unmittelbare Bedeutung für die Normenkontrollklage der Gemeinde

25.06.2026 | Pressemitteilung

In Sachen Windkraft sind beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster aktuell eine Reihe von Klagen anhängig. Eine erste Entscheidung verkündet das höchste Verwaltungsgericht des Landes vor wenigen Tagen. : Dier 22. Senat des OVG wies einen Eilantrag des Kreises Kleve gegen die Ausweisung von vier Flächen innerhalb des Kreises zurück.

Die Gemeinde Rommerskirchen sieht in der aktuellen Entscheidung des OVG keine Vorentscheidung für das von der Gemeinde angestrengte Normenkontrollverfahren gegen die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens weist darauf hin, dass beide Verfahren rechtlich grundlegend unterschiedlich gelagert sind.
„Der Kreis Kleve hat versucht, einzelne Windenergiebereiche im Reichswald im Wege eines Eilverfahrens außer Vollzug setzen zu lassen. Die Gemeinde Rommerskirchen hingegen wendet sich im Rahmen ihrer Normenkontrollklage gegen die Rechtmäßigkeit der gesamten Regionalplanänderung. Unsere Klage stützt sich insbesondere auf erhebliche Abwägungsfehler sowie auf Eingriffe in die kommunale Planungshoheit“, so Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Kreis Kleve angegriffenen Flächen nicht ohne Weiteres isoliert von der übrigen Regionalplanänderung betrachtet werden können.

Die Frage, ob der Kreis Kleve überhaupt antragsbefugt ist, weil seine eigene Planungshoheit möglicherweise nicht betroffen ist, hat das Gericht dabei ausdrücklich offengelassen.

Gerade hierin liegt nach Auffassung der Gemeinde Rommerskirchen ein wesentlicher Unterschied.
Anders als ein Kreis verfügt die Gemeinde nämlich über eine verfassungsrechtlich geschützte kommunale Planungshoheit.

Die Gemeinde macht geltend, dass die Festlegungen des Regionalplans unmittelbar in ihre eigenen planerischen Gestaltungsmöglichkeiten eingreifen und die Belange der Gemeinde im Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Bereits im Aufstellungsverfahren hat sie wiederholt auf erhebliche Probleme hingewiesen. Dazu zählen insbesondere die aus ihrer Sicht unzureichende Berücksichtigung gemeindlicher Stellungnahmen, die fehlende Würdigung zahlreicher Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Mängel bei der planerischen Abwägung der vorgesehenen Windenergiebereiche.

Besonders kritisch bewertet die Gemeinde die vorgesehenen Flächen im Bereich des Muhrentals sowie weitere Flächen im Umfeld der Ortslagen Vanikum, Evinghoven und Butzheim.

Die Gemeinde Rommerskirchen betont zugleich, dass sie den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich unterstützt. Bereits in der Vergangenheit wurden auf dem Gemeindegebiet Windenergieanlagen errichtet und entsprechende Flächen planerisch ausgewiesen. Die aktuelle Auseinandersetzung richtet sich daher nicht gegen die Windenergie als solche, sondern gegen die aus Sicht der Gemeinde fehlerhafte Ausgestaltung der Regionalplanung und die unverhältnismäßige Belastung einzelner Ortsteile.

„Wir stehen zu den Klimaschutzzielen und zur Energiewende. Allerdings müssen Planung und Flächenverteilung rechtsstaatlich, nachvollziehbar und unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung erfolgen. Genau dies sehen wir im vorliegenden Regionalplan nicht ausreichend gewährleistet“, erklärt Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

Die Gemeinde wird das Normenkontrollverfahren daher weiterhin mit Nachdruck verfolgen und die aus ihrer Sicht bestehenden rechtlichen Mängel durch die Gerichte überprüfen lassen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren des Kreises Kleve ändert an dieser Einschätzung nichts.