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Ladesäulen am Rathaus – Parkdauer tagsüber beschränkt

22.06.2026 | Pressemitteilung

An den Ladesäulen-Stellplätzen am Rathaus darf zwischen 8 und 18 Uhr nur noch maximal vier Stunden lang geparkt werden. Hierauf weist auch eine entsprechende Beschilderung hin. Ursächlich für diese Beschränkung der Parkzeit waren Beschwerden von Anwohnern. Außerhalb dieses Zeitraums gibt es keine maximale Parkdauer. Diese zeitliche Begrenzung soll Dauerparker abhalten und eine höhere Fluktuation und damit Nutzung der Ladesäulen erreichen.

Blockiergebühren an AC-Ladesäulen (Normalladen) fallen an, wenn ein Fahrzeug länger an einem Ladepunkt angeschlossen bleibt, als für den Ladevorgang üblich oder vom Anbieter erlaubt ist. Ziel ist es, die Verfügbarkeit der Infrastruktur für andere Nutzer zu erhöhen. Je nach Anbieter können Blockiergebühren anfallen, dies muss beim Vertragspartner in Erfahrung gebracht werden.

INFO

Haltestellen der L 871 in Rommerskirchen

  • Entlang B 59: Abzweig nach Oekoven
  • Sinsteden: ehem. Gaststätte Heimanns
  • Abzweig nach Vanikum
  • Giller Straße Rommerskirchen/Gill
  • Kastanienallee Eckum
  • Rosenweg
  • Rathaus Eckum
  • Bahnhof
  • Zollstraße Butzheim
  • Flurgasse Butzheim
  • Dorfstraße Frixheim
  • B 477 Anstel
  • Ziegelei Anstel
  • Gut Barbarastein Anstel