Gemeinde soll bis 2029 ein umfassendes Klimaanpassungskonzept erstellen
Die Gemeinde Rommerskirchen wird sich in den kommenden Jahren intensiv mit den Folgen des Klimawandels auseinandersetzen müssen.
Hintergrund ist eine geplante Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen durch die Schwarz-Grüne Landesregierung, die voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 alle Kommunen zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes verpflichtet.
Befassen wird sich mit dem Thema der Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit, Tier- und Klimaschutz am morgigen Donnerstag (11.Juni). Zugrunde liegt der Beratung in dem Fachgremium ein Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Informationsvorlage hat die Verwaltung nun ihrerseits dargestellt, welche Anforderungen künftig auf die Gemeinde zukommen und welche finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf müssen Städte und Gemeinden bis spätestens Ende 2029 ein Klimaanpassungskonzept beschließen und beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen anzeigen. Ziel ist es, Kommunen besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten – etwa auf zunehmende Hitzeperioden, Trockenheit oder Starkregenereignisse.
Das Konzept soll deutlich über bisherige Einzelmaßnahmen hinausgehen. Vorgesehen sind eine Analyse der lokalen Klimaentwicklung, eine Untersuchung der konkreten Betroffenheit verschiedener Bereiche in der Gemeinde sowie ein umfassender Maßnahmenkatalog. Dabei sollen bereits vorhandene Planungen, beispielsweise zum Hochwasser- und Starkregenschutz, zur Wasserversorgung oder zum Brandschutz, einbezogen werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das bestehende Klimaschutzkonzept der Gemeinde bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung enthält. Dazu zählen unter anderem die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungsmaßnahmen sowie Baumpflanzungen. Diese Ansätze erfüllen jedoch nicht die deutlich umfangreicheren Anforderungen eines gesetzlich vorgeschriebenen Klimaanpassungskonzeptes.
Die Kosten für die Erstellung eines solchen Konzeptes werden auf rund 56.400 Euro geschätzt. Nach den derzeitigen Planungen der Schwarz-Grünen Landesregierung sollen die Kommunen hierfür einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Die Verwaltung wird die weiteren Entwicklungen auf Landesebene aufmerksam verfolgen und die politischen Gremien fortlaufend informieren.
