Gemeinde Rommerskirchen erinnert an geltende Ruhezeiten
Um möglichen Konflikten in der Nachbarschaft vorzubeugen, weist die Gemeinde Rommerskirchen auf die bestehenden Regelungen zu Ruhezeiten hin. Grundlage hierfür sind die „Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Rommerskirchen“ sowie das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Demnach dürfen Tätigkeiten, die mit einer erhöhten Lärmentwicklung verbunden sind und die allgemeine Ruhe stören können, ausschließlich zu folgenden Zeiten ausgeführt werden:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Zu den entsprechenden Tätigkeiten zählen insbesondere der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und ähnlichen Gegenständen sowie Arbeiten wie Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen oder Schreddern.
An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich wahrnehmbaren Arbeiten grundsätzlich untersagt.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme und Einhaltung dieser Vorschriften, um ein respektvolles und angenehmes Zusammenleben zu gewährleisten.
