Logo und Motto der Gemeinde Rommerskirchen

Kommunalaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses /Kunz-Beschwerde zurückgewiesen

29.01.2026 | Pressemitteilung

Kommunalaufsicht bestätigt Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses /Kunz-Beschwerde zurückgewiesen

Rommerskirchen Die Kämmerin der Gemeinde Rommerskirchen hat korrekt über die Hebesätze informiert. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf das fraktionslose Ratsmitglied Stephan Kunz, der sich über die Kämmerin bei der Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss beschwert hatte. 

Zu Unrecht, wie eine jetzt bei der Verwaltung eingegangene Bewertung der Kommunalaufsicht deutlich macht. Nach  umfassender Prüfung  kommt diese zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keinerlei  Verletzung der Mitwirkungs- oder Informationsrechte vorliegt, die Kunz geltend gemacht hatte. Der am 8. Januar ohne Kunz‘ Beteiligung gefasste Ratsbeschluss zur Erhöhung der Hebesätze ist formell rechtmäßig zustande gekommen. Für ein kommunalaufsichtliches Tätigwerden besteht daher keine Veranlassung, wie dem Schreiben zu entnehmen ist.

Die Vorwürfe von Kunz werden von der Kommunalaufsicht in vollem Umfang widerlegt. Unter anderem nimmt sie Bezug auf die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme von Rat und Verwaltung: Vor diesem Hintergrund sei „eine Verletzung Ihres Informationsrechtes … nicht festzustellen“.  Die Antwort legt vielmehr den Schluss nahe, dass Kunz selbst gegen diese Verpflichtung verstoßen haben könnte: „Ihre Anfrage erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Gemeindeverwaltung in ihrer Funktions- und Arbeitsfähigkeit deutlich eingeschränkt war und Ihnen dies

auch bekannt war“, heißt es wörtlich in dem Schreiben der Kommunalaufsicht an Kunz. 

Nachdem der Haushalt am 4. November eingebracht worden war, hatte Kunz erstmals am 19. Dezember  um eine vollständige und transparente Auflistung aller freiwilligen Leistungen im vorliegenden Haushaltsentwurf gebeten.

„Die aktuellen Zahlen zu den einzelnen Positionen dieser Liste konnten dem Ihnen bekannten Haushaltsentwurf 2026 entnommen werden. Darüber hinaus haben Sie eine Auflistung über Mitgliedschaften der Gemeinde Rommerskirchen erhalten, die ebenfalls Gegenstand im Arbeitskreis „Finanzen“ war. Auch hieraus ist ein gewisses Einsparpotential ersichtlich. In ihrer Mail hat die Gemeindekämmerin Ihnen zugleich mitgeteilt, dass, sofern Sie aktualisierte Listen wünschen, Ihnen diese in einem sachlich angemessenen Zeitrahmen und unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden der Kämmerei zur Verfügung gestellt werden. Eine Verweigerung der erbetenen Informationen ist somit nicht zu konstatieren“, heißt es wörtlich in dem Schreiben der Kommunalaufsicht.

Die Kommunalaufsicht bestätigt explizit die Darstellung der Kämmerin, dass die Ratsmitglieder wiederholt und rechtzeitig über die geplanten Hebesätze, deren finanzielle Auswirkungen sowie über Einsparpotenziale informiert wurden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Nachfragen durch die Verwaltung beantwortet. Dabei wurde stets berücksichtigt, dass Anfragen in einem angemessenen Umfang zu stellen sind und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung nicht beeinträchtigt werden darf.

Der ehemalige CDU- und FDP-Fraktionsvorsitzende  Stephan Kunz hatte  bereits in der Vergangenheit mehrfach Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden bei der Kommunalaufsicht eingereicht hat. Diese betrafen unter anderem unbegründete Vorwürfe zum angeblichen Umgang mit IT-Arbeitsplätzen, zum Datenschutz sowie zu vermeintlich „entgrenzten Arbeitszeiten“ innerhalb der Verwaltung. Sämtliche dieser Beschwerden wurden ausnahmslos von der Kommunalaufsicht  zurückgewiesen.

Auch im aktuellen Fall hat diese festgestellt, dass die Verwaltung korrekt gehandelt hat und insbesondere keine Informationsverweigerung vorlag.

Die Gemeinde Rommerskirchen bedauert, dass erneut versucht wird, ordnungsgemäße Verwaltungsabläufe öffentlich in Zweifel zu ziehen.

Sie sieht sich durch die Entscheidung der Kommunalaufsicht in ihrem transparenten, rechtmäßigen und verantwortungsvollen Verwaltungshandeln ausdrücklich bestätigt.