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Grundsteuerbescheide sind gültig – trotz unvollständigen Bürgerbriefs

26.01.2026 | Pressemitteilung

Nach der Ratssitzung vom 8. Januar, in der die Hebesätze für die Grundsteuern festgesetzt wurden, hat die Gemeinde Rommerskirchen die Steuerbescheide an die Haushalte verschickt. Diesen war wie immer ein von Bürgermeister Dr. Martin Mertens unterzeichneter Bürgerbrief beigefügt. Aus von der Gemeinde nicht zu vertretenden Gründen erfolgte der Druck des Briefs fehlerhaft: Gut ein Drittel des Texts ist in der gedruckten Version auf Vorder- und Rückseite des Briefs nicht enthalten. Angesichts entsprechender Anfragen weist die Gemeinde darauf hin, dass ungeachtet dessen die Steuerbescheide als solche nicht betroffen und somit gültig sind. Den Bürgerbrief und Informationen über die Gebühren finden Sie  hier.