Steueranpassungen bei der Grundsteuer B – Anfrage der WfR-Fraktion macht Zusammenhang mit steigender Kreisumlage deutlich
In der vergangenen Ratssitzung der Gemeinde Rommerskirchen hat der Gemeinderat die Anpassung der kommunalen Steuersätze beschlossen. Die Grundsteuer B wurde auf 585 Hebesatzpunkte, die Gewerbesteuer auf 480 Hebesatzpunkte festgesetzt. Grundlage hierfür war ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Die Gemeinde Rommerskirchen nimmt diesen Beschluss zum Anlass, den finanziellen Hintergrund der Steueranpassungen transparent darzustellen und antwortet auf die umfangreiche Anfrage der Fraktion Wir für Rommerskirchen (WfR) zum Kreishaushalt und zur erneuten Erhöhung der Kreisumlage .
Bürgermeister Dr. Martin Mertens erklärt:
„Die Anfrage der Fraktion Wir für Rommerskirchen hat deutlich gemacht, wie stark externe finanzielle Belastungen den kommunalen Haushalt beeinflussen. Die Steueranpassungen sind nicht Ausdruck eines erweiterten Ausgabenspielraums der Gemeinde, sondern eine direkte Folge der erheblich gestiegenen Kreisumlage.“
Für das Haushaltsjahr 2026 wird die Gemeinde Rommerskirchen durch die Erhöhung der Kreisumlage mit zusätzlichen rund 1,26 Millionen Euro belastet. Diese Summe stellt einen erheblichen Anteil des kommunalen Haushalts dar und reduziert den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich. Die Kreisumlage zählt damit zu den größten Einzelpositionen auf der Ausgabenseite, auf die die Kommune selbst keinen unmittelbaren Einfluss hat.
„Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die vom Rhein-Kreis Neuss festgesetzte Kreisumlage zu zahlen“, so Dr. Mertens weiter. „Wenn diese in einem solchen Umfang steigt, muss die Kommune reagieren, um ihre Pflichtaufgaben weiterhin zuverlässig erfüllen zu können.“
Vor diesem Hintergrund stehen die beschlossenen Anpassungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der erhöhten Kreisumlage. Ohne diese zusätzliche Belastung wäre der finanzielle Anpassungsbedarf in dieser Form nicht entstanden. Die Steuererhöhungen dienen daher in erster Linie der Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde und nicht der Finanzierung zusätzlicher Leistungen.
Die Gemeinde Rommerskirchen teilt die Einschätzung, dass steigende Kreisumlagen langfristig zu einer zunehmenden Belastung der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene führen können. Daher setzt sich die Gemeinde weiterhin für mehr Transparenz bei kreisweiten Finanzentscheidungen sowie für eine stärkere Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Kommunen ein .
„Unser Ziel bleibt es, Steuererhöhungen so gering wie möglich zu halten“, betont Bürgermeister Dr. Mertens abschließend. „Dazu braucht es jedoch ein verantwortungsvolles Zusammenspiel aller politischen Ebenen – insbesondere bei Entscheidungen, deren finanzielle Auswirkungen unmittelbar bei den Städten und Gemeinden ankommen.“
