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Rat stellt Gültigkeit der Kommunalwahl 2025 einstimmig fest

13.01.2026 | Pressemitteilung

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 8. Januar 2026 einstimmig die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 14. September 2025 festgestellt. Grundlage der Entscheidung war die Beratungsvorlage des Wahlprüfungsausschusses, die ohne Gegenstimmen anerkannt wurde.

Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfung wurde festgestellt, dass sowohl die Wahl des Bürgermeisters Dr. Martin Mertens als auch die Wahl der Vertretung der Gemeinde ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gingen keine Einsprüche gegen die Wahl ein.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Rates sind die Kommunalwahlen 2025 damit rechtskräftig als gültig anerkannt. Die Gemeinde Rommerskirchen sieht hierin eine Bestätigung für den ordnungsgemäßen Ablauf und die Rechtssicherheit des Wahlverfahrens.