Keine Tempo-30-Zone auf der Antoniusstraße
Auf der Antoniusstraße wird keine Tempo 30-Zone eingerichtet. Dies teilte jetzt das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss dem Tiefbauamt der Gemeinde Rommerskirchen mit und bestätigte damit seine seit Jahr und Tag vertretene Rechtsauffassung. Entsprechende Bürgeranträge waren vom Tiefbauamt an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet worden.
Da die Antoniusstraße zugleich die Kreisstraße 26 ist, ist sie damit auch für den Verkehr von Lastwagen gewidmet. Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen gemäß der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet werden, wo sie unumgänglich sind. Eine Gefahrenlage angesichts der besonderen örtlichen Verhältnisse verneint die Behörde.
Gleiches gilt für eine „konkrete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung“. Wörtlich heißt es : „Es genügt nicht, dass eine derartige Gefahr nur vermutet wird oder wenn lediglich einer abstrakten Gefahr für die Sicherheit und Ordnung begegnet werden soll.“
Auch seien durch den vorhandenen Verkehr keine erheblichen Auswirkungen für die Sicherheit und den Lärmschutz abzuleiten. Mit 2300 täglich die K 26 passierenden Kraftfahrzeugen ist die Straße dem Straßenverkehrsamt zufolge unterdurchschnittlich belastet, wobei der Anteil des Schwerverkehrs lediglich 7,2 Prozent betrage.
Auch eine Neuerung in der Straßenverkehrsordnung greift nicht, wie die Kreisbehörde deutlich macht. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h sind zwar nun leichter anzuordnen als bislang: Da der Spielplatz in Oekoven jedoch in keinem räumlichen Zusammenhang mit der K 26 steht, könne auch auf diesem Wege keine Temporeduzierung angeordnet werden, heißt es.
