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Nach juristischer Prüfung: Verwaltung lehnt Einberufung einer Sonderratsitzung ab – Konstituierenden Ratssitzung findet am 6.11.2025 statt

23.10.2025 | Pressemitteilung

Die Verwaltung hat den Antrag von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP durch Rechtsanwalt Andreas Berstermann prüfen lassen. Fazit der Prüfung:
Die konstituierende Sitzung kann am 6.11.25 stattfinden und einer Sondersitzung des Gemeinderates zur Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen bedarf es nicht.

– Konstituierende Ratssitzung

Das Recht zu Einberufung des Rats ist ein unentziehbares Recht des Bürgermeisters. Die Ladungsfrist beträgt laut der Geschäftsordnung mindestens eine Woche vor der Ratssitzung. Diese Frist wird mit der beabsichtigten Einladung in der kommenden Woche eingehalten.
Eine rechtswirksame Einladung kann also bereits in der kommenden Woche an die neuen Ratsmitglieder ergehen, da sie nach § 62 des Kommunalwahlgesetzes über ihre Wahl benachrichtig worden sind. Eine aktive Erklärung der Annahme sieht das Gesetz nicht vor. Lediglich einer Ablehnung muss aktiv erklärt werden.
Außer Herrn Dr. Mertens, der sein über die Reserveliste erworbenes Ratsmandat nicht angenommen hat (da er ja weiter Bürgermeister bleibt), liegen der Verwaltung keine Ablehnungen vor.
Damit steht die Zusammensetzung des neuen Rates zum jetzigen Zeitpunkt fest und kann eingeladen werden

Die konstituierende Ratssitzung findet am 6.11. statt, also innerhalb der in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen 6-Wochen-Frist und innerhalb der neuen Wahlperiode des Rates.

Der Bürgermeister wird also ordnungsgemäß in der kommenden Woche die neuen Ratsmitglieder zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates einladen.

– Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Der Gemeinderat wird der Exekutive zugerechnet.
Den Mitgliedern fehlen etwa die klassischen Abgeordnetenrechte und die Entscheidungen können zudem aufsichtsweise geändert, ersetzt oder aufgehoben werden.
Auch setzt er nicht aus eigener Machtvollkommenheit Recht, sondern ist in weiten Teilen an die Vorgaben der Gemeindeordnung und sonstiger Fachgesetze gebunden.

Damit kann der (politische) Grundsatz der Diskontinuität nicht gerechtfertigt werden. Der Gemeinderat ist gewissermaßen „ewiges Organ“, nur seine Zusammensetzung ändert sich nach der Wahl. Das bedeutet, dass auch ein neu zusammengesetzter Rat die Dringlichkeitsentscheidung eines vorherigen Rates genehmigen kann.

Die hier in Rede stehende Dringlichkeitsentscheidungen sind gem. § 60 der Gemeindeordnung getroffen worden. Gem. Absprache zwischen dem Bürgermeister und den Fraktionen werden solche Entscheidungen durch den Bürgermeister und den beiden stellv. Bürgermeisterinnen getroffen. Da jeweils einer der beiden stellv. Bürgermeisterinnen urlaubsbedingt nicht unterschreiben konnte, hat in diesen Fällen Frau Gabi Paulus (CDU) bzw. Frau Anette Greiner (SPD) die Dringlichkeitsentscheidungen unterschrieben.

Die Grundlage für die von den Fraktionen geforderte Sondersitzung ist § 47 der Gemeindeordnung. In der Kommentierung Rehen/Cronauge/von Lennep/Kirsch heißt es wie folgt:

„Hat der Bürgermeister bereits den Termin einer ordentlichen Sitzung festgelegt, so genügt es, wenn er die Tagesordnung um die gewünschten Beratungsgegenstände erweitert“.

Fazit:

Eine ordentliche Ratssitzung ist für den 6.11. terminiert. Dieser Termin wurde übrigens durch den Rat in seiner Sitzung 21.11.2024 im Rahmen des Sitzungskalenders 2025 einstimmig beschlossen.

In die Tagesordnung für die Sitzung des Gemeinderates am 6.11. sind die TOP’s „Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung“ bereits aufgenommen. Daher bedarf es keiner Sondersitzung des Gemeinderates.

Unbenommen ist den Fraktionen das Recht, dennoch eine Sondersitzung im rechtlichen Rahmen des § 47 GO NRW einzuberufen – nur nicht zu den Punkten, die bereits in einer regulären Sitzung vorgesehen sind. Hierbei ist aber auch die Ladungsfrist zu beachten.

Im Übrigen finden auch in anderen Kommunen in der ersten Novemberwoche konstituierenden Ratssitzungen statt: Düsseldorf am 6.11., Mönchengladbach am 5.11., Krefeld am 4.11., Elsdorf am 4.11. oder Pulheim am 4.11.