Stichwahl Landrat/rätin am 28.9.2025 – Hinweise zur Briefwahl
Stichwahl Landrat/rätin am 28.9.2025 – Hinweise zur Briefwahl
Rommerskirchen. Am Sonntag, 28.9.2025, findet auch in Rommerskirchen die Stichwahl zur Wahl einer Landrätin oder eines Landrates statt.
Für die Teilnahem per Briefwahl sind folgende Fristen zu beachten:
– Per Post sollte der Wahlbrief spätestens heute in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden.
– Der Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 16.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51, vorliegen.
Dazu kann der Wahlbrief beim Wahlamt persönlich abgegeben werden oder in den Rathausbriefkasten am historischen Rathaus eingeworfen werden. Dieser Briefkasten wird am Wahltag um 16.00 Uhr geleert.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 26.9.2025, um 15.00 Uhr im Wahlamt möglich. Wahlberechtigte benötigen hierfür einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, kann dies noch bis Samstag, 27.9.2025, 12.00 Uhr im Wahlamt persönlich erklärt werden. In diesem Fall werden Ersatzunterlagen ausgestellt. Das Wahlamt öffnet am Samstag um 9.00 Uhr.
