Rücksichtnahme im Straßenverkehr: Ordnungsamt reagiert auf vermehrte Beschwerden über rücksichtsloses Parken
In den vergangenen Tagen sind beim Ordnungsamt der Gemeinde erneut zahlreiche Hinweise und Beschwerden über rücksichtsloses Parken eingegangen – insbesondere zu blockierten Gehwegen, Engstellen und zu dichtem Parken an Einmündungen. Bürgermeister Dr. Martin Mertens appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmenden: „Rücksichtnahme ist kein Nice-to-have, sondern Grundvoraussetzung für ein sicheres Miteinander. Wer falsch parkt, gefährdet andere – vor allem Kinder, Menschen mit Kinderwagen, mit Rollator oder im Rollstuhl.“
Die Gemeinde knüpft damit an frühere Hinweise und Kontrollen an. Bei anhaltenden Verstößen wurden und werden gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen.
„Mit Augenmaß – aber konsequent“
„Unsere Mitarbeitenden handeln weiterhin mit Augenmaß und sprechen, wo möglich, zunächst an. Wer Regeln jedoch ignoriert, muss wieder häufiger mit einem Knöllchen rechnen“, so Martin Mertens. Die Gemeinde erinnert in diesem Zusammenhang an Grundregeln der StVO, etwa den 5-Meter-Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen, der bereits 2021 in einem Ortstermin in Nettesheim/Butzheim thematisiert wurde.
Was droht bei Parkverstößen?
Nach der seit der BKatV-Novelle geltenden Rechtslage können bei verbotswidrigem Halten/ Parken je nach Schwere bis zu 110 € fällig werden; bei Behinderung oder Gefährdung sind zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister möglich. Beispiele:
- Geh- und Radwege / 2. Reihe: Bußgelder bis 110 €; bei Behinderung/ Gefährdung droht 1 Punkt.
- Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen / scharfer Kurve: 35 €.
- Sonderparkplätze (z. B. Schwerbehinderte, E-Fahrzeuge, Carsharing): 55 €.
- Zweite Reihe (ohne Behinderung): typischerweise 55 € Verwarnungsgeld; mit Behinderung/ Gefährdung 80/90 € und 1 Punkt.
Bitte um Fairness in der Nachbarschaft
„Viele Probleme lassen sich durch platzsparendes Parken, das Freihalten von Gehwegen, Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen sowie die Einhaltung der 5-Meter-Regel vermeiden. Richtiges Parken kann im Notfall Leben retten“, betont Mertens. Die Gemeinde bittet daher im Sinne einer fairen Nachbarschaft und des Miteinanders um konsequente Beachtung der Straßenverkehrsordnung.
