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Widerspruch nicht möglich
Beim Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen gehen in jüngster Vergangenheit vermehrt Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide ein.
Hintergrund ist, dass Verbrauchermagazine dazu bundesweit aufgerufen hatten, da sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Gültigkeit der bisher festgesetzten Einheitswerte für die Grundsteuerbemessung beschäftigt.
Ein Widerspruch ist hierzu aber nicht mehr möglich. Bereits 2007 wurde die bis dahin geltende Möglichkeit des Widerspruchs vom Land abgeschafft; heute steht nur noch der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf offen. Auch gegen die in Kürze versandten Grundbesitzabgabenbescheide 2012 bleibt nur der Klageweg als Rechtsmittel für den Bürger, wenn er die Rechtmäßigkeit des Bescheides anzweifelt.
Das Steueramt der Gemeinde weist zudem darauf hin, dass die strittige Bewertung der Grundstücke Angelegenheit des Finanzamtes ist. Somit ist in dieser Sache das jeweilige Finanzamt (Merkatorstr.12, 41515 Grevenbroich) zuständig.
