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Vorläufiger Reisepass für Personen unter 18 Jahren
Beschreibung
Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 3 - 4 Wochen für einen normalen Reisepass zu lange dauert und auch kein Express-Reisepass mehr beantragt werden kann. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung der Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich, er muß nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Gebühren
26,00 €
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto (biometrisch)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (mit Unterschrift)
- Reisepass(abgelaufen)
- nach Verlust: Geburtsurkunde oder Personalausweis
Ansprechpartnerinnen
Frau Regina Gladbach
Tel.: 0 21 83 / 8 00 51
E-Mail: regina.gladbach(at)rommerskirchen.de
Frau Nadine Petrozzi
Tel.: 0 21 83 / 8 00 52
E-Mail: nadine.petrozzi(at)rommerskirchen.de
