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Kinderreisepass
Beschreibung
Für Grenzübertritte von Kindern unter 16 Jahren ist ein Kinderreisepass erforderlich.
(Hinweis: Verschiedene Länder verlangen sogar den neuen elektronischen Reisepass („ePass“) auch für Kinder. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im Bürgeramt, bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten Sie: Im Falle nur eines sorgeberechtigten Elternteils bei ehelichen Kindern muss das rechtskräftige Sorgerechtsurteil vorgelegt werden.
Der Verlust eines Kinderausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Das Passbild muss den neuen, für elektronische Reisepässe geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen.
Gebühren
13,00 €
Benötigte Unterlagen
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit Unterschrift
- falls Bevollmächtigter: Vollmacht
- Kinderausweis (abgelaufen)
- Sorgerechtsurteil (falls vorhanden)
- ein Passfoto
Formulare
Ansprechpartnerinnen
Frau Regina Gladbach
Tel.: 0 21 83 / 8 00 51
E-Mail: regina.gladbach(at)rommerskirchen.de
Frau Nadine Petrozzi
Tel.: 0 21 83 / 8 00 52
E-Mail: nadine.petrozzi(at)rommerskirchen.de
