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Vorläufiger Personalausweis
Beschreibung
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 - 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.
Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich
Gebühren
10,00 €
Benötigte Unterlagen
- 1 Passfoto
- abgelaufener Personalausweis
- bei Erstausstellung: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass
Ansprechpartnerinnen
Frau Regina Gladbach
Tel.: 0 21 83 / 8 00 51
E-Mail: regina.gladbach(at)rommerskirchen.de
Frau Nadine Petrozzi
Tel.: 0 21 83 / 8 00 52
E-Mail: nadine.petrozzi(at)rommerskirchen.de
