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Vorläufiger Personalausweis

Beschreibung

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises, wenn die Bearbeitungszeit von ca. 2 - 3 Wochen für einen normalen Personalausweis zu lange dauert und das Dokument kurzfristig benötigt wird. Die Bearbeitung erfolgt sofort, die Wartezeiten sind abhängig von der Besucherzahl.

Bitte beachten: Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises kann nur persönlich erfolgen. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt drei Monate. Grundsätzlich wird die Beantragung eines endgültigen Personalausweises erforderlich

Gebühren

10,00

Benötigte Unterlagen

  • 1 Passfoto
  • abgelaufener Personalausweis 
  • bei Erstausstellung: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
  • nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass

Ansprechpartnerinnen

Frau Regina Gladbach
Tel.: 0 21 83 / 8 00 51
E-Mail: regina.gladbach(at)rommerskirchen.de

Frau Nadine Petrozzi
Tel.: 0 21 83 / 8 00 52
E-Mail: nadine.petrozzi(at)rommerskirchen.de