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Personalausweis
Beschreibung
Erstausstellung bzw. Neuausstellung eines Personalausweises nach
Ablauf der Gültigkeit oder nach Verlust. Eine Verlängerung ist nicht
möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss eine Neubeantragung erfolgen.
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist ein Personalausweis sechs Jahre, ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Weitere Informationen, insbesondere zu den neuen wesentlichen Merkmalen wie die Ausweisfunktion und die Erfassung von Biometriedaten auf dem Chip des sogen. "elektronischen Personalausweises" erfolgen bei der Antragstellung.
Bitte beachten: Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich
erfolgen. Bei Ausgabe an eine andere Person (außer für minderjährige
Familienmitglieder) ist diese zu bevollmächtigen und
Personalausweis/Reisepass beizufügen. Für Antragsteller unter 16 Jahren gelten besondere Regelungen.
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 2 - 3 Wochen. Die Benachrichtung erfolgt auf dem Postweg.
Der Verlust eines Personalausweises ist baldmöglich im Bürgeramt anzuzeigen, da hier weitere Schritte erforderlich werden.
Gebühren
Antragsteller/in unter 24 Jahren | 22,80 € (6 Jahre Gültigkeit) |
Antragsteller/in ab 24 Jahren | 28,80 € (10 Jahre Gültigkeit) |
Nachträgliches Einschalten oder Entsperren der Online Ausweisfunktion | 6,00 € |
Änderung der PIN | 6,00 € |
Benötigte Unterlagen
- 1 biometrisches Passfoto
- abgelaufener Personalausweis
- bei Erstausstellung: Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- nach Verlust: Geburtsurkunde oder Reisepass
Ansprechpartnerinnen
Frau Regina Gladbach
Tel.: 0 21 83 / 8 00 51
E-Mail: regina.gladbach(at)rommerskirchen.de
Frau Nadine Petrozzi
Tel.: 0 21 83 / 8 00 52
E-Mail: nadine.petrozzi(at)rommerskirchen.de
