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Bebauungsplan RO 37 "Nettesheimer Weg Nord"

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 02.02.2012 bis 06.03.2012

Die Gemeinde Rommerskirchen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes RO 37 „Nettesheimer Weg Nord" den Lückenschluss zwischen den Baugebieten RO 19 „Gewerbepark", RO 24 „Nettesheimer Weg Süd", RO 26 „Altenpflegeheim" und RO 32 „Eckumer Kirchpfad II" im Rahmenplangebiet „ROKI 2000" herzustellen.

Die Bauleitplanung zielt auf einen gegliederten Übergang zwischen den Baugebietstypen ab. Es sollen angrenzend an den Gewerbepark I zunächst Gewerbeflächen und daran anschließend Mischbauflächen festgesetzt werden, die im weiteren Verlauf in ein allgemeines Wohngebiet übergehen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Rommerskirchen, Flur 35, Flurstücke 81, 103, 104 387 und Teile aus Flurstück 395.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zu Niederschrift vorgebracht werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes RO 37 „Nettesheimer Weg Nord“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit vom 02.02.2012 bis einschließlich 06.03.2012 während der allgemeinen Dienststunden im Amt für Grundstücksmanagement, Dienstleistungszentrum, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, Zimmer 1.11 zur jedermanns Einsicht aus.

  


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