Baulandpolitik
Die Gemeinde Rommerskirchen stellt seit Ende der 90er Jahre im Rahmen des „Grundstücksfonds“ Bauwilligen Grundstücke unter Berücksichtigung der Förderung der Eigentumsbildung junger Familien und der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung. Die Gemeinde Rommerskirchen hat hierzu „Vergabegrundsätze“ entwickelt, nach denen die Grundstücke veräußert werden. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum Festpreis unter Einräumung eines Rabattes für Einheimische und Familien mit Kindern.
Das Angebot ist Schwankungen unterworfen, da die Baulandbereit- stellung oft schwierig ist und erhebliche Verfahrenszeiten beansprucht. Sobald Baugrundstücke baureif sind, wird das Angebot in der örtlichen Presse bekannt gemacht. Interessenten können sich jedoch schon vorher bewerben und sich in eine Interessentenliste eintragen lassen. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeinde Rommerskirchen die Bewerber unaufgefordert über den Verkauf von Grundstücken informiert.
Hierzu können Sie entweder einen „Bewerberfragebogen“ als PDF-Dokument abrufen, ausfüllen und an die Gemeinde Rommerskirchen, Amt für Grundstücksmanagement, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, einsenden oder die „Online-Bewerbung“ ausfüllen und abschicken.
Zur allgemeinen Information steht Ihnen hier der Leitfaden für Bauwillige in der Gemeinde Rommerskirchen zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit dem „Amt für Grundstücksmanagement“ in Verbindung.
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