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Aktuelles Baulandangebot

Baugebiet 16) Nettesheim "Martinusstraße"

1.1 Allgemeine Informationen

Innerhalb des Baugebietes "Martinusstraße" entstehen insgesamt 4 Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser. Das Baugebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Nettesheim.

Informationen zur Bebaubarkeit:
Art der baulichen Nutzung: allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung:  Traufhöhe: 4,5 m, Firsthöhe: 10,5 m; richtet sich
Grundflächenzahl: nach der Nachbarbebauung und muss sich in den
Geschossflächenzahl: örtlichen Zusammenhang einfügen. Grundlage
Bauweise: dafür ist der § 34 BauGB.
Dachform:
Sonstiges:

1.2 Der Bebauungsplan

Laden Sie sich hier den aktuellen Bebauungsplan als PDF herunter. Hier können Sie sich die textlichen Festsetzungen, Hinweise und nachrichtliche Übernahmen §9 (6) BauGB, Pflanzenliste und die Rechtsgrundlagen als PDF herunterladen.


1.3 Die Baugrundstücke

EFH - Einfamilienhaus WA - Allgemeines Wohngebiet
DHH - Doppelhaushälfte MI - Mischgebiet
RH - Reihenhaushälfte GE - Gewerbegebiet

Preis:
Festpreis unter Gewährung eines Rabattes für Einheimische und Familien mit Kindern gemäß den aktuellen Vergabegrundsätzen.
Der Preis für das Baugrundstück beträgt 185,00 €/m². Der Rabatt wird gewährt bis zu einem Betrag von mindestens 170,00 €/m².

Nr. Nutzung Geschosse
maximal
Größe Festpreis
€/qm
Festpreis
absolut
Status Sonstiges
W1 WA 1 396,00 qm 185,00 €/qm 73.260,00 € reserviert
W2 WA 1 391,00 qm 185,00 €/qm 72.335,00 € reserviert
W3 WA 1 407,00 qm 185,00 €/qm 75.295,00 € frei
W4 WA 1 409,00 qm 185,00 €/qm 75.665,00 € reserviert

Schauen Sie sich hier den aktuellen Parzellenplan an.


1.4 Allgemeine Verkaufskonditionen:

Bauverpflichtung, d. h. Baubeginn innerhalb von 2 Jahren und Fertigstellung innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsunterzeichnung sowie Absicherung durch Rückauflassungsvormerkung.
Die Hauptwohnung muß von dem Erwerber selbst bewohnt werden auf mind. 5 Jahre.
Sollte sich eine falsche oder unvollständige Angabe bezüglich der Bewerbungsbedingungen später herausstellen oder die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen herausstellen, kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,00 € verlangt werden, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates.
Die vorstehenden Vertragsverpflichtungen werden jeweils Bestandteil der Notarverträge